Bild: Blumenwiese von Sybille Kautz
Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte werden, die für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung tätig sind oder waren, oder an dieser Thematik interessiert sind. Eine außerordentliche Mitgliedschaft ist für Personen möglich, die in anderer als der ärztlichen oder zahnärztlichen Profession für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung tätig und mit der Gesundheit dieser Personengruppe befasst sind