Menschen mit geistiger Behinderung können erkranken wie andere Menschen auch und sind dann auf eine gute medizinische Versorgung angewiesen.
Eine fachgerechte medizinische Betreuung dieser Personengruppe hat erst eine Geschichte von knapp 200 Jahren. Besonderheiten im Erleben und Verarbeiten von gesundheitlichen Störungen und die Tatsache, dass häufig Mehrfachbehinderungen und spezifische Erkrankungsrisiken bei Menschen mit geistiger Behinderung vorliegen, setzen besondere Qualifikationen der betreuenden Ärzte und interdisziplinäre Zusammenarbeit voraus. Das gleichzeitige Vorliegen mehrerer Erkrankungen und das gehäufte Auftreten psychiatrischer, neurologischer und orthopädischer Krankheitsbilder muss bei der gesundheitlichen Versorgung beachtet werden. Familienangehörige, Psychologen und Pädagogen sind in die Gesundheitssorge von Menschen mit geistiger Behinderung eng eingebunden.
Internationale Erhebungen haben gezeigt, dass eine Vernachlässigung der besonderen gesundheitlichen Bedürfnisse geistig behinderter Menschen erhebliche Risiken für diese Personengruppe in sich birgt. Normalisierte Lebensbedingungen für behinderte Menschen setzen spezielle Kompetenzen in der ambulanten Versorgung voraus. In Deutschland gibt es zu wenig spezialisierte Angebote für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, regionale Unterschiede sind zudem sehr groß.
Seit der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung 2009 steht den Menschen mit Behinderung das Recht auf eine medizinische Versorgung zu, die der Qualität und dem Standard der Versorgung von Menschen ohne Behinderung entspricht. 2009 und 2010 war dies Thema des Deutschen Ärztetages, der sich in Dresden 2010 vehement für die Umsetzung der Konvention aussprach.
In Deutschland entstanden bereits in den neunziger Jahren regionale ärztliche Arbeitsgemeinschaften, hervorgegangen aus kollegial-fachlichem Austausch von medizinischen Diensten verschiedener Behinderteneinrichtungen in Nord- und Süddeutschland.
2001 wurde auf dem gemeinsam mit der Lebenshilfe organisierten Kasseler Kongress zur Behindertenmedizin die „Bundesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung e.V.“ ins Leben gerufen. Mehr dazu erfahren Sie unter Verschiedenes.
Im Jahr 2015 wurde mit einer Satzungsänderung auch eine Namensänderung durch die Mitgliederversammlung beschlossen – der Verein trägt jetzt den Namen: Deutsche Gesellschaft für Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (DGMGB) e.V.
Arbeitsschwerpunkte der DGMGB sind:
- Erarbeitung von Qualitätsstandards in der medizinischen Begleitung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung,
- Förderung interkollegialer fachlicher Kontakte durch Fachtagungen,
- Fortbildungskurse für Ärzte über die Johann Wilhelm-Klein Akademie, Würzburg (50 Unterrichtseinheiten und Hospitation umfassend),
- Erarbeitung von regionalen Fortbildungsveranstaltungen,
- Unterstützung wissenschaftlicher Forschung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung unter absoluter Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte,
- Medizinisches Informationsangebot für Betroffene, Angehörige und Begleiter,
- Aktive Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien.
Lesen Sie hier die Gründungsgeschichte der DGMGB, ehemals BAG (Autor: Dr. Horst Isermann)