Vereinszweck und -satzung

Vereinszweck

Der Verein hat den Zweck, die gesundheitlichen Belange geistig oder mehrfach behinderter Menschen zu vertreten. Dazu gehört:

  • die Qualität der Arbeit von Ärztinnen und Ärzten, die für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung tätig sind, ständig zu verbessern und grundsätzliche Anforderungen an Diagnostik und Therapie zu erarbeiten, den Erfahrungsaustausch zu fördern,
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen,
  • die wissenschaftliche Erforschung von Erkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung zu unterstützen unter absoluter Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte,
  • die Bildung regionaler Arbeitsgruppen und die Durchführung regionaler Fortbildungsveranstaltungen zu unterstützen,
  • in nationalen und internationalen Fachgremien mitzuarbeiten.

Vereinssatzung

Der Verein „Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“ mit dem Sitz in Heilbronn wurde am 28.04.2003 unter VR 2941 in das Vereinsregister eingetragen. 2015 erfolgte eine Namensänderung in „Deutsche Gesellschaft für Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“.

Hier können Sie sich die Vereinssatzung herunterladen

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