Tanja Sappok: Erste Professorin für Behindertenmedizin
Die Universität Bielefeld hat mit Prof. Dr. med. Tanja Sappok (52) jetzt die deutschlandweit erste Professur „Medizin für Menschen mit Behinderung, Schwerpunkt, psychische Gesundheit“ besetzt. Ab Januar 2023 wird Sappok zudem Direktorin der Universitätsklinik für Inklusive Medizin am Krankenhaus Mara in Bethel, wo künftig Patientinnen und Patienten mit Behinderungen in universitätsmedizinischen Strukturen versorgt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/226717/Tanja-Sappok-Erste-Professorin-fuer-Behindertenmedizin
Peter Martin first professor in ID-medicine in Germany
The Albert-Ludwigs-Universität Freiburg has appointed Peter Martin as a professor in “Healthcare for people with intellectual disabilities”. This has also leaded to a firmer embedding of the field in Germany. Peter is a neurologist and psychiatrist. Since 2005 he is linked to the University of Freiburg. At this university, ID-medicine is an optional choice in the basic curriculum. He is also head of the Seguin-Klinik in Kork, which has 24 beds available for diagnosis and short-term treatment of people with mostly severe intellectual disabilities.
Already for many years Prof. Dr. Peter Martin is vice president of the Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (BAG),. He is founder and editor-in-chief of the only German-language journal “Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung”. Also the course “ID-medicine for medical specialists” which is officially recognized by the Bundesärtzekammer has been developed by him. Finally, Peter Martin is internationally active as secretary to the MAMH.
His appointment as a professor is more than appropriate.
Quelle: www.mamh.net
2011: Die wohnortnahe medizinische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in zwei Hamburger Bezirken
Ergebnisse einer explorativen Pilotstudie in Hamburg
Auftraggeber für diese Studie war die Evangelische Stiftung Alsterdorf.
Ziele der Studie waren
- die grobe Überprüfung, ob die Thesen der Bundesärztekammer auch für Hamburg zutreffen könnten
- die grobe Identifikation von Stärken, Problemen und möglichen medizinischen Versorgungsdefiziten bei Menschen mit geistiger (und mehrfacher) Behinderung
Es wurde sich auf zwei Hamburger Bezirke, Altona und Bergedorf, beschränkt. Die Studie wurde in Kooperation mit dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und mit Frau Prof. Weber von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) durchgeführt. Fachliche Unterstützung gewährten das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf und das Werner-Otto-Institut.
Lesen Sie hier die Kurzfassung der Ergebnisse
2010: Entschließung des 113. Deutschen Ärztetages: „Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als wichtige Aufgabe für Ärzteschaft und Gesellschaft“.
Der 113. Deutsche Ärztetag sieht die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Ärzteschaft und unterstützt uneingeschränkt die Forderung der Konvention nach einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die der Qualität und dem Standard der Versorgung von Menschen ohne Behinderungen entspricht. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe.
Lesen Sie hier den Entschließungsantrag
2009: Entschließung des 112. Deutschen Ärztetages: „Gesundheit und soziale Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in unserer Gesellschaft“.
Die Verantwortung der Ärzteschaft bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird hervorgehoben und die vielfältigen Ursachen für die Defizite in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung aufgezeigt.
2009: Potsdamer Forderungen
Im Rahmen der Fachtagung „Gesundheit für’s Leben“, einer Veranstaltung der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der BAG Ärzte für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung e.V., wurden 2009 die „Potsdamer Forderungen“ aufgestellt. 13 Punkte sind darin benannt, in denen die Teilnehmer dringenden Handlungsbedarf für Deutschland sehen, um eine gute medizinische Versorgung insbesondere für erwachsene Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zu ermöglichen. Einzelne Aspekte davon werden bereits seit Jahren benannt, ohne dass bisher grundlegende Verbesserungen erreicht werden konnten. Die „Potsdamer Forderungen“ fallen in eine Zeit, in der sich Deutschland mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung verpflichtet hat, eine gleichberechtigte Teilhabe in Gesundheitsfragen zu gewährleisten.
Lesen Sie hier die Potsdamer Forderungen
2006: Konvention der Vereinten Nationen
Die Konvention setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt und als vollwertige Bürger der Gesellschaft anerkannt werden. Sie fordert Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und beruft sich auf Inklusion als ein Menschenrecht. Deutschland und derzeit 152 weitere Länder bekennen sich zur Konvention der Vereinten Nationen und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen.
Kernpunkte:
Abschaffung von Barrieren in Städten, Gebäuden und bei Transportmitteln. Ebenso im Internet und in der Sprache durch barrierefreie Internetseiten und die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichter Sprache.
Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens. Dieses beinhaltet: keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte, keine Entmündigungen oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft durch freie Wahl von Wohnart und -ort, Unterstützungsangebote und Assistenzen für ein selbstbestimmtes Leben.
Gleiche Rechte für alle: Recht auf Bildung und Erziehung, Recht auf Arbeit – Menschen mit Behinderung verdienen ihren Lebensunterhalt selbst, in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt.
Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Download
2003: Erklärung von Rom
Vom 17. bis 20. September 2003 findet in Rom der 4. Europäische Kongress der European Association for Mental Health in Mental Retardation statt. Die Teilnehmer stellen fest, dass sich die allgemeinen Gesundheitssysteme und die allgemeine Psychiatrie in Europa nicht genug für Menschen mit geistiger Behinderung engagieren und geben eine Erklärung ab.
Lesen Sie hier die Erklärung von Rom 2003
2003: Europäisches Manifest
Die holländische Gesellschaft für Ärzte, die auf die Gesundheitsbetreuung von Menschen mit geistiger Behinderung spezialisiert sind (NVAVG), und die European Association of intellectual disability medicine (MAMH) entwerfen gemeinsam mit der Erasmus Universität in Rotterdam ein Manifest. Dieses Manifest wird in einer Konferenz in Rotterdam im November 2003 von Vertretern aus verschiedenen Ländern und verschiedenen Berufen und Funktionen (Ärzte, andere medizinische Berufsgruppen, Juristen, Eltern und Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung, freiwillige Organisationen, die sich mit Menschen mit geistiger Behinderung befassen) ausgearbeitet und mit dem Titel „Minimale Bedingungen für die Gesundheitsfürsorge von Menschen mit geistiger Behinderung“ in die endgültige Fassung gebracht.
Lesen Sie hier das Europäische Manifest
Lesen Sie dazu auch:
Minimale Bedingungen für die Gesundheitsfürsorge von Menschen mit geistiger Behinderung
Veröffentlicht in: Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung 1:7, 2004
2001: Kasseler Kongress und Kasseler Erklärung
Vom 08. bis 10.02.2001 findet im Anthroposophischen Zentrum in Kassel der erste nationale Kongress zur Medizin für Menschen mit Behinderung unter dem Titel „Medizin für Menschen mit Behinderung – eine behinderte Medizin?!“ mit rund 350 TeilnehmerInnen unter internationaler Beteiligung statt. Ausgerichtet wird er von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der ‚Bundesvereinigung Lebenshilfe‘, der Interessenvertretung ‚Selbstbestimmt Leben‘, dem Projekt ‚Wir vertreten uns selbst‘ und dem erweiterten Vorstand der ‚Norddeutschen Arbeitsgemeinschaft Ärztliche Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung‘. Zeitgleich wird das Jahrestreffen des MAMH (Medical Aspects of Mental Handicap / European Association of Intellectual Disability Medicine), einer Organisation von in der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung tätigen Medizinerinnen und Medizinern aus ganz Europa, in den Räumlichkeiten des Zentrums ausgerichtet.
Am Vorabend des eigentlichen Kongresses schließen sich die beiden in Deutschland bestehenden behindertenmedizinisch tätigen Arbeitsgemeinschaften zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschen mit geistiger Behinderung zusammen und wählen einen neuen Vorstand. Unterstützt wird der Vorstand durch einen Beirat aus Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft. Vorrangige Aufgaben des neuen Vorstandes sind die Einführung einer Fortbildung für behindertenmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die Initiierung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Behindertenmedizin und der weitere Ausbau internationaler Kontakte.
Lesen Sie hier die Kasseler Erklärung
1998: Positionspapier „Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung“
(Hrsg.: Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V. in Kooperation mit den drei anderen Fachverbänden der Behindertenhilfe)
Die Broschüre „Gesundheit und Behinderung“ vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe können Sie hier herunterladen:
https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/fc999c52-77b0-43a6-97b6-8d526301dcd0/Bundesverband-Lebenshilfe-Gesundheit-Behinderung.pdf